Umgang mit Krankheits-und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
-Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte–
Stand: 06.11.2020
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit
akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie
Fieber
Husten
Hals-oder Ohrenschmerzen
starke Bauchschmerzen
Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Falls Ihr Kind eine/n Arzt/Ärztin benötigt, so nehmen Sie bitte Kontakt auf. Ihr/e
Arzt/Ärztin entscheidet, ob ein Covid-19-Test nötig ist und bespricht mit Ihnen das
weitere Vorgehen bis zum erneuten Schulbesuch.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
die Schülerin bzw. der Schüler
24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr
zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei
war,
zusätzlich ein entsprechendes ärztliches
Attest oder ein negativer Covid-19-Test vorliegt
(Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).
Darf mein Kind mit
leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden
Erkältungssymptomen (Schnupfen
ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule
gehen?
Für Schülerinnen und Schüler der
Jahrgangsstufen 1 bis 4
ist der Schulbesuch
mit leichten Erkältungssymptomen
erlaubt.
Für Schülerinnen und Schüler
ab der Jahrgangsstufe 5
gilt:
o An dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch
nicht erlaubt.
o Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn nach mindestens
24 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt
wurde.
o Zusätzlich ist ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer
Covid-19-Test erforderlich
(Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt)