Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020
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Informationen für
Erziehungsberechtigte
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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Staatsregierung hat entschieden, dass am
21. und am 22. Dezember 2020 kein Unterricht
mehr stattfindet. Der letzte Unterrichtstag
vor den Weihnachtsferien2020 ist somit bereits am Freitag, den
18. Dezember.
Die Schülerinnen und Schüler sollen in diesen Tagen weniger Kontakte zu Mitmenschen
haben als sonst. So wollen wir das Risiko einer Corona-Infektion vor Weihnachten senken
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Sie und Ihre Familien sollen das Weihnachtsfest möglichst sicher feiern können.
Bitte helfen Sie daher auch im familiären Umfeld mit und vermeiden Sie ganz besonders in
dieser Zeit alle unnötigen Kontakte
.
Die Schulen bieten–soweit das Infektionsgeschehen es zulässt
–an beiden Tagen eine Notbetreuung an
für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6,
für Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgangsstufen mit Behinderung oder
entsprechender Beeinträchtigung, die eine Betreuung notwendig macht
für alle Schülerinnen und Schüler von Förderschulen
einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen
(SVE)sowie der Schulen für Kranke.
Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn
Sie Ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben bzw. Ihr Arbeitgeber Sie an diesen
Tagen nicht freistellen kann
oder
beide Elternteile (bzw. die oder der Alleinerziehende)in einem sog. systemrelevanten
Beruf arbeiten oder
Sie z. B. selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden
Betreuungsbedarf haben.
Schülerinnen und Schüler an Förderschulen (einschließlich der Kinder in der SVE) sowie an
Schulen für Kranke können die Notbetreuung nach Anmeldung ohne besondere Begründung
besuchen.
Bitte bedenken Sie: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte
haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn Sie Ihr Kind an diesen
beiden Tagen nicht selbst betreuen können.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrer Schule.
Ihr Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus