Wann darf ich in die Schule und wann nicht?

Umgang mit Krankheits-und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
-Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte–
Stand: 06.11.2020
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit
akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie

Fieber
Husten
Hals-oder Ohrenschmerzen
starke Bauchschmerzen
Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Falls Ihr Kind eine/n Arzt/Ärztin benötigt, so nehmen Sie bitte Kontakt auf. Ihr/e
Arzt/Ärztin entscheidet, ob ein Covid-19-Test nötig ist und bespricht mit Ihnen das
weitere Vorgehen bis zum erneuten Schulbesuch.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
die Schülerin bzw. der Schüler
24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr
zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei
war,
zusätzlich ein entsprechendes ärztliches
Attest oder ein negativer Covid-19-Test vorliegt
(Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).
Darf mein Kind mit
leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden
Erkältungssymptomen (Schnupfen
ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule
gehen?
Für Schülerinnen und Schüler der
Jahrgangsstufen 1 bis 4
ist der Schulbesuch
mit leichten Erkältungssymptomen
erlaubt.
Für Schülerinnen und Schüler
ab der Jahrgangsstufe 5
gilt:
o An dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch
nicht erlaubt.
o Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn nach mindestens
24 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt
wurde.
o Zusätzlich ist ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer
Covid-19-Test erforderlich
(Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt)